Folge 46: Titelschutz – Warum der Titel eines Buches nur einmal vergeben werden kann
Im deutschsprachigen Raum ist der Titel eines Buches geschützt. Das heißt, dass kein weiteres Buch mit dem gleichen Namen veröffentlicht werden darf. Grund hierfür ist der so genannte Titelschutz. Er gründet sich auf das Markenschutzrecht und sorgt in manchen Fällen dafür, dass Arbeitstitel von Autor*innen oder Originaltitel von Übersetzungen nicht übernommen werden können. Gleichzeitig erleichtert er die Auffindbarkeit eines Buches. Bevor ein Buch erscheinen kann, müssen Verlage und Autor*innen prüfen, ob der geplante Titel nicht schon vergeben ist. Wir erzählen euch in dieser Folge, was es genau mit dem Titelschutz auf sich hat und wie Verlage bei der Veröffentlichung eines Buches vorgehen, um diesen zu gewährleisten. Zum Abschluss gibt es dieses Mal einen Buchtipp von Jenny zu „Keeper of the Lost Cities – Der Aufbruch“.
Jennys Buchtipp „Keeper of the Lost Cities“ von Shannon Messenger ist erschienen bei arsEdition.
Alles Wichtige zum Titelschutz findet ihr in den FAQs beim Börsenblatt: Zur Seite beim Börsenblatt
Wenn ihr euch einmal ansehen möchtet, für welche Titel in der letzten Zeit Titelschutz angemeldet wurde, schaut gerne einmal hier vorbei: https://www.boersenblatt.net/service/titelschutz
(Musik: All over now – GEMAfreie Musik von https://audiohub.de)